Wird das Fährhaus zu neuer Größe erstrahlen?

Als Schandfleck für die Stadt Bleckede wird das Gebäude am Hafen bezeichnet. Nun hat sich ein Käufer gefunden, von dem verlangt wird, dass er auf eigene Rechnung für die Stadt eine öffentliche Toilette errichten muss
Bleckede. In einem Gespräch mit der Elbmarsch-Post teilte Christian Breese der Redaktion mit, dass er die fest Absicht habe, das Fährhaus in Bleckede zu kaufen und neu aufzubauen. „Na endlich“, werden viele sagen, „dass dieser Schandfleck an der Hafeneinfahrt verschwindet.“ Dass hier eine Veränderung eintreten muss, haben auch immer wieder Politiker und Bürgermeister der Stadt betont. Sie würden sich sogar freuen, wenn sich jemand finden würde, der das Objekt übernimmt. Sogar eine Unterstützung wurde im Rahmen des Fernsehduells am Bleckeder Hafen zugesichert. Doch bisher geschah nichts. „So wie das aussieht, kann man es nur noch wegreißen und neu aufbauen“, sind sich die Fachleute einig. Und das genau beabsichtigt auch Breese. Erste Gespräche mit der Stadt Bleckede zeigten jedoch, dass von ihm verlang wird, dass er eine öffentliche Toilette anbauen müsse. Und darüber ist Christian Breese mehr als verwundert, denn mit Fördermitteln beabsichtigt die Stadt, angelehnt an einen Imbissneubau eine öffentliche Toilette neben dem Umkehrplatz am Fahnenmast zu bauen. Breese: „Das kann doch nicht sein. Ich beabsichtige das Fährhaus hochwassersicher neu aufzubauen und von mir verlangt man, dass ich aus eigenen Mitteln für die Stadt eine öffentliche Toilette bauen soll. Im Grundbuch sind hierzu keine Vorgaben gemacht.“
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Gutachten aus dem Jahre 2005 vom Sachverständigenbüro Voigtländer. Darin steht: 6.3.2 Nebengebäude: „Nördlich des Gaststättengebäudes mit seinen Anbauten wurde ein massives Nebengebäude, mit einem Pultdach versehen, errichtet. Diese Gebäude sind mit Eternitplatten eingedeckt. Nach Auskunft des Bauamtes der Stadt Bleckede, Herrn Schuldt, wird es als öffentliche Toilettenanlage genutzt. Es besteht lt. Kaufvertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Eigentümerin eine Verpflichtungserklärung die öffentliche Toilettenanlage zu den Öffnungszeiten der Gaststätte ‚Fährhaus’ offenzuhalten und für einen stets ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen.“
Aus diesem Gutachten bzw. aus einem Kaufvertrag zwischen der ehemaligen Eigentümerin und dem Landkreis abzuleiten, dass bei einem neuen Kaufvertrag zwischen einem anderen Verkäufer und einem neuen Käufer so eine öffentliche Toilette vom Käufer auf eigene Rechnung erstellt werden müsse, scheint sehr weit hergeholt zu sein. Wie Christian Breese vermutet, scheint hier eine andere Messlatte, wahrscheinlich eine politische, angelegt worden zu sein. Man darf gespannt sein, welche Aussagen kommen, wenn die Bauvoranfrage, die in der nächsten Zeit fertig gestellt sein soll, bei der Stadt eingereicht wird. –EP-Redaktion/wh-
