08.07.2010

Wohin mit der begehrten Zielgruppe?

Bleckede. Erneut stand das Thema ‚Wohnmobilstellplatz’ auf der Tagesordnung des Umwelt- und Raumordnungsausschusses. Nach dem jüngsten Beschluss des Bleckeder Stadtrates einen Stellplatz für Wohnmobile im Bereich Schützenplatz/Kleine Marsch anzulegen (EP berichtete), stand nun die Satzungsänderung des betreffenden Bebauungsplanes Nr. 21 ‚Schützenplatz/Kleine Marsch’ zur Debatte. Zwischenzeitlich wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und der Plan hat vier Wochen lang öffentlich ausgelegen. Zu den Stellungnahmen und Anregungen musste nun ein Abwägungsbeschluss gefasst werden.

Hier geht es um eine minimale Änderung, erklärte Planer Reiner Schild vom betrauten Lüneburger Planungsbüro Schild, die Umwandlung der vorhandenen Grünfläche ‚Bedarfsparkplatz’ in einen ‚Wohnmobilstellplatz’, ohne Nutzungsbeschränkung. Schild trug die eingegangen Stellungsnahmen vor. Von allen Trägern öffentlicher Belange hatte sich nur der Landkreis Lüneburg geäußert: Das Amt für Bauordnung bat um Prüfung, ob der verbleibende Bedarfsparkplatz auch künftig störungsfrei angefahren werden könne. Die fragliche Fläche werde wie bisher, auch künftig nur vom Schützenweg aus erfolgen. „Eine Zu- oder Abfahrt über den Zolldamm ist gemäß Bebauungsplan wegen der geschlossenen Anpflanzung (Ausgleichsmaßnahme) und der Immissionsschutzfläche nicht zulässig“, erläuterte Schild. Das Amt für Natur- und Landschaftsschutz regte zur Vermeidung von Eingriffen die Prüfung von Alternativstandorten an. Gemeinsam mit dem ADAC als Betreiber des Wohnmobilstellplatzes wurden mögliche alternative Standorte geprüft. „Die angedachten Standorte im Bereich des Hafens sind nicht genehmigungsfähig, da sie im Überschwemmungsgebiet liegen. Dort gilt, insbesondere seit dem Oderhochwasser, ein generelles Planungsverbot (Europarecht). Der Landkreis würde hier keine Baugenehmigung erteilen“, machte Schild deutlich, „es wäre daher fahrlässig an einer Planung festzuhalten, zumal wegen der Kosten“.

Der Standort am See nördlich des Schlosses liege ebenfalls im Überschwemmungsgebiet und sei außerdem ein FFH Gebiet (Anm. d. Red.: Flora-Fauna-Habitat-Gebiet). Der Standort zwischen Marschdeich und neuem Deich nördlich des Schlosses wurde aus Gründen des Denkmalschutzes rigoros abgelehnt. In Abstimmung mit dem Landkreis einigte man sich einvernehmlich auf den Schützenplatz/Kleine Marsch als Standort für einen Wohnmobilstellplatz. „Diese Fläche ist, auch aus Naturschutzgründen, optimal“, sagte Schild, „hier wird am wenigsten eingegriffen“. Der Einwand des Amtes für Natur- und Landschaftschutz, dass die Grünfläche im Planungsbereich erheblich verändert und beeinträchtigt werde, wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass die Belange von Natur- und Landschaftsschutz bereits im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 21 (rechtskräftig seit September 1997) abgearbeitet wurden. Der Hinweis des Artlenburger Deichverband, dass eine deichbehördliche Genehmigung beim Landkreis Lüneburg einzuholen sei, wird beachtet.

Der Planer erläuterte dann in Ausführlichkeit die Stellungnahmen und Kritikpunkte betroffener Anlieger. Wiederholt wurde von den Bürgern moniert, dass die Änderung des Bebauungsplanes ohne natur- und landschaftsschutzrechtliche Begründungen erfolgt sei. Dazu sagte der Planer, dass die Änderung des Planes gemäß §13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werde, weil die Umweltprüfung bereits im Ursprungsplan aus dem Jahre 1997 erfolgt sei. Ein Bürger äußerte Bedenken dazu, dass die Entsorgung unzureichend sein könnte, weil die Nutzer zur Entleerung ihrer Chemietoiletten den Campingplatz Alt Garge anfahren müssen. Diese Bedenken wurden damit zerstreut, dass es auf vielen Wohnmobilstellplätzen durchaus üblich sei, auf eigene Entsorgungseinrichtungen zu verzichten. Der Anfahrtsweg zur Entsorgungsstation auf dem Campingplatz Alt Garge (zirka 8 Kilometer Entfernung) wird für zumutbar gehalten.

„Das Umweltbewusstsein der Nutzergruppe der Wohnmobilurlauber ist so gestiegen, dass wir davon ausgehen, dass sie ihre Toiletten nicht „wild entsorgen“, sagte Planer Schild.

Weitere Bedenken der Bürger drehten sich um Fragen der Lärmemissionen und Geruchsbelästigung durch Müll sowie durch Grillen und Kochen. „Wir gehen im Moment davon aus, dass es keine zusätzlichen Lärmbelästigung geben wird“, so Schild, „sollte es dennoch Probleme geben, so haben wir eine Lärmschutzfläche vorgesehen, wo wir Maßnahmen ergreifen könnten.“ Die Fragen der Müllsortierung und -entsorgung seien nicht planungsrelevant, erklärte Schild. „Dafür ist der Betreiber vom ADAC-Campingplatz in Alt Garge zuständig und verantwortlich. Der ADAC habe hohe Standards gesetzt, was die Sauberkeit auf seinen Campingplätzen angeht, sagte Bürgermeister Jens Böther. Um seinem guten Ruf gerecht zu werden, werde er sich auch auf dem Wohnmobilstellplatz gut darum kümmern. Wir erwarten keine höhere Belästigung durch Grillgerüche, als in normalen Wohngebieten, sagte Schild. Laut einer Erhebung im Jahre 2002 suchen die Wohnmobiltouristen (Zielgruppe über 50 Jahre) zu 42 Prozent die Tagesgastronomie auf.

Eine Beeinträchtigung durch Lichtquellen sei auch nicht gegeben, da auf dem Wohnmobilstellplatz wie auch im Stadtgebiet die Straßenlaternen gegen 23.00 Uhr ausgeschaltet werden. Die wiederholt geäußerte Sorge der Bürger, dass mit der Umwandlung eines Teils des Bedarfparkplatzes eine weitere Versiegelung der Fläche einhergehe, widersprach der Planer. „Es sind keine weiteren Bodenversiegelungen vorgesehen“, so Schild, „folglich sind auch keine weiteren Ausgleichmaßnahmen nötig.“ Der immer wieder geäußert Punkt, dass der Platz unattraktiv sei, da er nicht am Wasser liege, wurde ebenfalls entkräftet: Wohnmobilisten suchten nicht nur die Nähe zu Natur und Wasser, sondern auch die Nähe zum Zentrum und den Sehenswürdigkeiten vor Ort. „Hinsichtlich seiner Zentralität ist der Standort am Schützenplatz optimal“, so Schild, „der Platz befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Ortszentrum und zum Schloss.“ Die Nähe zum Fluss sei überdies gegeben.

Immer wieder wurde der Einwand vorgetragen, dass die Nachbargrundstücke durch die Einrichtung des Wohnmobilstellplatzes eine Wertminderung erfahren. Diesen Einwand ließ der Planer nicht gelten: „Aufgrund der Nutzungsänderung von einer Grünfläche ‚Bedarfparkplatz’ zu einer Grünfläche ‚Wohnmobilstellplatz’ kommt es nicht zu einer nach dem Baugesetz wesentlichen und damit entschädigungspflichtigen Wertminderung.“ Der Vorwurf der Steuerverschwendung wegen der bereits vorhandenen Strom- und Abwasserstation auf dem Schützenplatz wurde mit der Erklärung abgelehnt, dass diese nur auf temporäre Veranstaltungen und nicht für einen dauerhaften Betrieb angelegt seien. Eine Umrüstung der vorhandenen Anlage sei teuer, ohnehin komme der Schützenplatz als Wohnmobilstellplatz nicht infrage, da hier das Ortsbild erheblich beeinträchtigt würde. Der Wegfall von Parkplätzen durch den Wohnmobilstellplatz könne in Kauf genommen werden, da es bei Bedarf ausreichend Stellplätze auf städtischen Flächen im Umfeld des Deiches gebe (wie bei der 800-Jahr-Feier). „Die Klientel der Wohnmobilisten ist für den Tourismus in Bleckede sehr interessant, es wäre schade nicht entsprechende Flächen für sie vorzuhalten, schloss Planer Reiner Schild seine Ausführungen.

Volker Fritz-Heinig (CDU), dankte dem Planer für seine ausführlichen Erläuterungen. Er sei davon überzeugt, dass der Standort für den Wohnmobilstellplatz richtig sei. Manfred Fischer von der Fraktion SPD/Bündnis 90/Die GRÜNEN äußerte Verständnis für die Bedenken der Bürger, Hinsichtlich der Müllbeseitigung sind wir angewiesen auf den Betreiber. „Letzten Endes sind wir als Veranlasser aber ebenfalls verantwortlich“, so Fischer. Er sehe trotz allem eine Wertminderung, da ein Grundstück neben einer grünen Wiese nun einmal mehr wert sei.

Fischer bohrte noch einmal nach, ob wirklich alle alternativen Standorte in Flussnähe untersucht worden seien. So wollte er den Platz am Sportboothafen noch einmal geprüft haben. „Die Fläche ist aus den genannten Gründen - Überschwemmungsgebiet - nicht beplanbar, sagte Schild. Den von Fischer erhobenen Vorwurf, er habe hier etwas verschwiegen, wies er weit von sich. Auch Ulf Meyer (WB) möchte noch am Standort Sportboothafen für Wohnmobile festhalten. „Hier wird nicht einmal etwas verändert“, so Meyer, „die Entsorgungseinrichtungen sind schon vorhanden.“ Martin Gödecke (UWB) fragte nach, ob es zusätzliche Vorkehrungen geben wegen möglicherweise auslaufendem Öl. Nein, die gebe es nicht, wie bei dem jetzt vorhandenen Parkplatz. Auch er würde die Wohnmobilisten lieber im Sportboothafen sehen. Auch dort gibt es keine direkte Sicht noch Zugang zum Wasser, da das Grundstück der Sportbootfreunde eingezäunt sei, sagt Wilfried Schuldt vom Bauamt. In der Abstimmung lehnte der Ausschuss mit drei Nein-Stimmen den Abwägungsbeschluss ab, konnte folglich über den Satzungsbeschluss nicht abstimmen. In der gleich in Anschluss erfolgten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde mit großer Wahrscheinlichkeit wegen umgekehrter Kräfteverhältnisse die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 beschlossen und als Empfehlung dem Rat weitergegeben- In der kommenden Ratssitzung geht der Wohnmobilstellplatz am Schützenplatz/Kleine Marsch in seine wohl letzte Runde. -EP-Redaktion/swr-

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